Rürup-Rente (Basisrente)

Noch eine Altersvorsorge... Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die sogenannte Rürup-Rente.

Allerdings erhalten Vorsorgesparer hier keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente. Gefördert wird die Rürup-Rente nur über Steuervorteile.
Das ist vor allem für ledige, kinderlose Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente im Rahmen der Basisversorgung.
 

nach obenWelche Vorteile bietet die Rürup-Rente?

Zum einen steuerliche Vorteile, die vor allem für Selbstständige interessant sind, weil für diese keine Rentenversicherungspflicht besteht.
Für Selbstständige ist es die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für die Rente zu sparen.

  • Zahlung einer lebenslangen Leibrente
  • staatliche Förderung, über den Sonderausgabenauszug werden Steuerm gespart
  • angespartes Kapital ist ALG II sicher
  • Einzahlungen können der eigentlichen finanziellen Situation angepasst werden und sogar ausgesetzt werden
  • Wertsteigerung in der Ansparphase unterliegen auf der Seite des Versicherungsnehmers keiner Besteuerung
  • falls eine zusätzliche Berufsunfähigkeit, deren Anteil am Beitrag unter 50% ist, eingeschlossen ist, kann diese steuerlich abgesetzt werden
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden bei der Auszahlung nur innerhalb der gestzlichen Krankenversicherung erhoben
  • es können Hinterbliebenenregelungen für die Basisrente vereinbart werden (bestimmte prozentuale Höhe der Hauptrente; Rentengarantiezeit; Rentenkapitalhöhe)


 

nach obenWas ist zu beachten?

Die Besonderheit der RÜRUP-Rente: Es gibt kein Kapitalwahlrecht - bei dieser Rentenform ist nur die Rentenauszahlung möglich.

Wer eine Rürup-Rente abschließt, zahlt über Jahre ein und erhält frühestens ab dem 62. Lebensjahr eine monatliche Auszahlung.
Sie ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft und birgt auch einige Nachteile:

  • die Ansprüche auf diese Rentenleistung sind nicht vererbbar und nicht an Dritte übertragbar, d. h. stirbt der Sparer vor Beginn des Rentenalters, ist das angesparte Geld weg , deshalb ist hier wichtig an eine Zusatzversicherung zu denken
  • die Rürup-Rente kann nicht umgewandelt werden in eine Kapitalauszahlung, d. h. wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung, ist das eingezahlte Geld erstmal weg, selbst in Notsituationen steht das eingezahlte Geld nicht zur Verfügung
  • Rürup-Verträge können nicht: beliehen, übertragen,verschenkt oder gekündigt werden
  • Beitragsfreistellung ist möglich
  • "Beitragsferien" sind nur eingeschränkt möglich
  • viele Regelungen sind schwierig zu definieren, z. B. bei evtl. Scheidung
  • kommt es bei einer Zusatzversuicherung Berufsunfähigkeit zum Leistungsfall, so ist diese Leistung steuerpflichtig
  • garantieret Rente für: eingezahlte Beiträge abzüglich Gebühren
  • garantierte Verzinsung beträgt seit 2017 0,90 %
  • bei fondsgebundenen Absicherung muss kein Garantiezins gewährt werden
  • bei Unisextarifen (seit 2012) erhalten Männer und Frauen eine gleich hohe Auszahlung, bei geschlechterspezifischen Tarifen (vor 2012) erhalten Frauen wegen statistisch höherer Lebenserwartung weniger Rente

TiPP: Die Rürup-Rente lohnt sich für diejenigen, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben. Allein Selbstständige und Freiberufler, die von anderen staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten ausgeschlossen sind, können davon profitieren.

 

nach obenWieviel Förderung gibt es?

Die Beiträge z. B. zur Kapitallebensversicherung sind nicht mehr steuerlich absetzbar.
Bei der Rürup-Rente ist es so, dass die gezahlten Beiträge bis zu einer gewissen Grenze von der Steuer absetzbar sind. So können eine Menge Steuern gespart werden.

Der anerkannte Prozentsatz steigt jedes Jahr bis zum Jahr 2025 um zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent an.

Dabei gelten Höchstbeträge: von 2005 bis 2014 bei Alleinstehenden bis 20.000 Euro und bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis max. 40.000 Euro.

Seit 2015 sind die Höchstbeiträge an den Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung und der jährlich geltenden Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt.

Steuerjahr

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2025

ansetzbarer %-satz von der Steuer

78 %

80 %

82 %

84 %

86 %

88 %

100 %

Beitragssatz

-

24,8 %

24,8 %

24,8 %

24,7 %

24,7 %

….%

…%

Höchstbeitrag

20.000 €

22.172 €

22.766 €

23.362 €

23.712 €

24.305 €

Betrag

15.600 €

17.738 €

18.668 €

19.624 €

20.392 €

21.388 €


 

nach obenFörderbare Sparformen

Der Anleger kann zwischen speziellen Tarifen in der Basisrente wählen:

  • Fondsplan (während der Ansparphase)
  • konventienelle Rentenversicherung
  • fondsgebunde Rentenversicherung

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit zu den Tarifen Zusatzversicherungen zu wählen, wie zum Beispiel: Hinterbliebenenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

nach obenAuszahlphase -Rentenphase

Die monatlichen Leistungen der Rürup-Rente sind nur bis 2040 begrenzt steuerpflichtig.

Rentenbeginn

2017

2020

2025

2030

2035

2040

Besteuerung

74 %

80 %

85 %

90 %

95 %

100 %


Ab 2040 werden die gesamten monatlichen Rentenbeträge versteuert. Falls der Versicherte in der Auszahlungsphase verstirbt, verfällt das eingezahlte Kapital, das rechnerisch noch nicht ausbezahlt wurde. Dies kann verhindert werden, indem eine Rentengarantiezeit vereinbart wird. Es kann auch eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner vereinbart werden.


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