Jagdhaftpflicht

Gehen Sie auf die Pirsch?
 - Weidmannsgruß! - Sie brauchen einen Jagdschein, den Sie bei der zuständigen Jagdbehörde beantragen müssen.

Dies können Sie nur tun, wenn Sie einen Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen können. Wichtig: Die Versicherungszusage muss mindestens der Laufzeit des beantragten Zeitraumes (bis zu drei Jahren) für den Jagdschein entsprechen. Auch ehemalige Jäger müssen eine Jagdhaftpflicht vorweisen, wenn sie ihre Waffen behalten wollen.

Die Jagdhaftpflichtversicherung soll sie vor finanziellen Schäden, die Sie bei der Jagd verursachen, schützen. Die Schadensersatzforderungen können in die Millionen gehen, etwa wenn ein Querschläger versehentlich einen Passanten verletzt oder gar tötet.


 

nach obenWer ist versichert?

  • Sie als Dienstherr in Ihrem Jagdrevier und alle mit Ihrer Jagd in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
  • bis zu zwei Jagdhunde
  • bis zu zwei Frettchen
  • bis zu zwei Beizvögel
  • Schusswaffenbesitz auch über die Jagdzeit hinaus
  • Besitz und Betrieb von Hochsitzen und Jagdunterständen
 

nach obenWas ist versichert?

Personen und Sachschäden bis zur laut Versicherungsschein vereinbarten Höhe.

Üblicherweise sollte Personenschäden und Sachschäden mit 5 Mio Euro und Vermögensschäden mit 100 000 Euro abgesichert werden.


Wenn Sie auch im Auslandsurlaub auf Jagd gehen wollen, sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsschutz weltweit greift.

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