Was ist Diensthaftpflichtversicherung?

Sind Sie auch verantwortlich für Bereiche des öffentlichen Lebens?

Die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht von Lehrern auf dem Klassenausflug ist dafür ein klassisches Beispiel.

In der Praxis ist aber nicht nur aufsichtführendes Personal diesem Risiko ausgesetzt. Auch in der Verwaltung kann grobe Fahrlässigkeit zum Versicherungsfall führen.

Der entstandene Schaden kann direkt vom Geschädigten haftpflichtig gemacht werden oder vom zuständigen Dienstherrn eingefordert werden.

Im schlimmsten Fall können Forderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen.

Schützen Sie sich vor Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit gegen Sie geltend gemacht werden könnten.

Was bedeutet das?

Wenn öffentlich Bedienstete in irgendeiner Weise im Rahmen ihrer Dienst- Ausübung, einem Anderen einen Schaden zufügen, sind sie verpflichtet, diesen zu ersetzen.

Das Bundesbeamtengesetz formuliert diesen Grundsatz im § 78.
Auch Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes unterliegen ebenfalls BGB § 839 dieser Haftung.

Die entstandenen Sach- oder Vermögensschäden können im Rahmen des Rückgriffs aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen durch den Dienstherren entstehen.

Auch mit direkten Ansprüchen durch Geschädigte muss gerechnet werden.

Dafür tritt die Diensthaftpflicht in dreifacher Hinsicht ein:

  • Prüfung der Haftpflichtfrage, z. B. Prüfung der Frage der groben Fahrlässigkeit und die Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn
  • Berechtigte Ansprüche werden erstattet
  • Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt

Wer kann eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen?

Diese Versicherung wurde speziell für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, entsprechend Ihrer Verantwortung und Ausübung Ihrer Tätigkeit, entwickelt.
Dazu gehören Bedienstete:

  • im schulischen Bereich - Lehrerhaftpflicht
  • bei der Polizei, Zoll, Bundeswehr und Bundesgrenzschutz
  • in Verwaltungen und öffentlichen Diensten (Angestellte oder Beamte)
  • in der Justiz, dazu gehören Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und weitere Beamte oder Angestellte der Justitz
  • und weitere Personen ...

Leistungen

Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche. Ungerechtfertigte Ansprüche wehrt die Versicherung ab - wenn nötig, auch gerichtlich. Falls es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchssteller kommt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt diese Kosten. So gewährt die Haftpflichtversicherung gewissermaßen auch Rechtsschutz.

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