Unfallversicherung: Nicht jeder Vergiftungsfall ist versichert

Die private Unfallversicherung schützt bei vielen Unfällen im Alltag. Doch nicht jede Gesundheitsschädigung fällt automatisch unter den Versicherungsschutz. Das zeigt ein Fall aus dem Jahresbericht der Versicherungsombudsfrau.

Die private Unfallversicherung leistet grundsätzlich bei Gesundheitsschäden, die durch ein plötzliches und unfreiwilliges Ereignis entstehen. Was genau als Unfall gilt, kann im Einzelfall jedoch zu Streit führen.
Mit einem ungewöhnlichen Fall beschäftigte sich die Versicherungsombudsfrau im vergangenen Jahr. Eine Versicherte hatte ein hochgiftiges Frostschutzmittel getrunken und dadurch schwere Gesundheitsschäden erlitten. Die Frage war, ob die Unfallversicherung für die Folgen aufkommen muss.

Nach den gesetzlichen Regelungen wird zunächst vermutet, dass ein Unfall unfreiwillig geschieht. Allerdings gilt das Trinken einer Flüssigkeit normalerweise als bewusste und freiwillige Handlung. Deshalb fällt ein solcher Vorgang in der Regel nicht unter den Schutz der Unfallversicherung.
Besonders war in diesem Fall, dass die betroffene Frau an Demenz erkrankt war. Dadurch stellte sich die Frage, ob die Erkrankung die Freiwilligkeit der Handlung ausschließen könnte. Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Ob eine Demenz die freie Willensbildung tatsächlich beeinträchtigt hat, muss stets im Einzelfall geprüft werden.

Letztlich spielte dies in dem konkreten Fall jedoch keine entscheidende Rolle. Der Versicherungsvertrag enthielt einen ausdrücklichen Ausschluss für Gesundheitsschäden durch Vergiftungen nach dem Verschlucken fester oder flüssiger Stoffe. Damit bestand unabhängig von der Demenzerkrankung kein Versicherungsschutz.

Der Fall zeigt, wie wichtig ein Blick in die Vertragsbedingungen ist. Gerade bei Unfallversicherungen können bestimmte Risiken oder Schadensursachen ausdrücklich ausgeschlossen sein.

Quelle: Jahresbericht 2025 der Versicherungsombudsfrau. Der geschilderte Fall betrifft eine Beschwerde aus der privaten Unfallversicherung.

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