Ab dem 1. März brauchen Mofas, Mopeds, Roller und andere Kleinkrafträder ein neues Versicherungskennzeichen. Das bisherige grüne Schild verliert dann seine Gültigkeit. Wer trotzdem damit fährt, hat keinen Versicherungsschutz und begeht eine Straftat.
Das neue Kennzeichen ist schwarz. Es gilt für das gesamte Verkehrsjahr bis Ende Februar 2027.
Betroffen sind neben klassischen Kleinkrafträdern auch E-Scooter und schnelle S-Pedelecs. Auch sie benötigen jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette.
Das Kennzeichen bestätigt, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Sie springt ein, wenn durch das Fahrzeug Personen oder Sachen geschädigt werden. Gerade bei Unfällen mit Personenschäden können sehr hohe Kosten entstehen.
Wer sein Fahrzeug erst später im Jahr nutzt, kann das Kennzeichen auch später erwerben. Der Versicherungsbeitrag wird dann nur für die verbleibenden Monate berechnet.
Wichtig ist: Ohne gültiges Kennzeichen darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.



