Kürzung der Solarförderung

Die Bundesregierung hat Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen und kürzt zum 01. April 2012 die Solarförderung, so dass Betreiber von Solaranlagen deutlich weniger Einspeisevergütung erhalten. Große Solarparks müssen mit 30 Prozent weniger Vorlieb nehmen, für private Anlagen auf Hausdächern stehen rund 20 Prozent weniger zur Verfügung. Die Vergütung verringert sich:

  • für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 Cent pro Kilowattstunde (bis 10kW)
  • für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 Cent pro Kilowattstunde und
  • für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 Cent pro Kilowattstunde

Ab Mai 2012 sinken die Fördersätze zudem pro Monat um weitere 0,15 Cent je Kilowattstunde. Zudem ist geplant, dass zukünftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz an erzeugter Solarenergie vergütet wird: Bei größeren Anlagen muss der Betreiber künftig ein Zehntel selbst vermarkten, bei kleineren Dachanlagen sogar 15 Prozent. Die bisherige Förderung von selbst verbrauchtem Strom entfällt komplett.

Die Kürzungen gelten jeweils für Anlagen, die neu in Betrieb genommen wurden. Die Betreiber alter Solaranlagen können hingegen weiterhin von der höheren Solarförderung profitieren:

Dachanlagen erhalten ihre Vergütung nach altem Recht, wenn ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis zum 30. Juni 2012 erfolgt.

Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 01. März 2012 begonnen wurde und die Inbetriebnahme bis zum 30. Juni 2012 erfolgt.

Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.

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